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1. Echte Unabhängigkeit
Wir sind selbständige Finanz- und Versicherungsmakler.
Per Gesetz weisen wir uns beim Erstgespräch auch als
solche aus und heben uns ab vom
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Versicherungsvertreter (vertritt genau eine Gesellschaft)
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Bankberater (vertritt meistens eine Gesellschaft,
hauseigene Produkte werden in den Vordergrund gestellt)
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Mehrfachagent (vertritt einige wenige Gesellschaften, die
er oder ein Weisungsgeber ausgewählt hat, hierzu zählen
auch angeblich unabhängige große Finanzvertriebe)
Der Makler im Gegensatz hierzu vertritt nahezu
alle Gesellschaften am Markt.
Er darf von Gesetzes wegen nicht an bestimmte
Versicherer gebunden sein und wird in aller Regel im Rahmen
eines Maklervertrages tätig. Die Bezahlung erfolgt in
Form einer Courtage, die Teil der Versicherungsprämie
ist und vom Versicherer an ihn gezahlt wird. Er kann alternativ
eine schriftliche Honorarvereinbarung treffen.
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Die Vorteile für Sie:
Viele Gesellschaften bieten Produkte in vielen Sparten an,
sind jedoch nur in wenigen Bereichen kompetent oder gar führend.
Als Makler wählen wir für Sie in jedem Bereich den
richtigen Produktpartner (aus dem gesamten Marktangebot) aus.
Als Makler sind wir Ihnen und nicht einer
Gesellschaft als Auftraggeber gegenüber verpflichtet
und unterliegen deswegen keinen Umsatzvorgaben und Verkaufsdruck.
Unser wirtschaftlicher Erfolg hängt von Ihrer langfristigen
Zufriedenheit ab.
2. Umfassende Beratung
Auch wenn es um ein konkretes Thema geht, haben wir
gleichzeitig immer Ihre Gesamtsituation im Blick, da die einzelnen
Bereiche nicht voneinander isoliert betrachtet werden sollten.
So lassen sich Fehlentscheidungen und Überschneidungen
vermeiden.
Von der Haftpflicht über die Krankenversicherung
bis hin zu Ihrem Depot, Ihrer Altersvorsorge und Immobilienfinanzierung
- für sämtliche Themen ist eine ineinandergreifende
Betreuung aus einer Hand sichergestellt.
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3. Warum
ein Maklervertrag?
In der Regel vertraut der Kunde dem Versicherungsmakler seine
gesamten Versicherungsangelegenheiten an. Dies geschieht mit
einem Maklervertrag, der die Pflichten und Vollmachten des
Maklers genau regelt. Der Maklervertrag sollte unbedingt schriftlich
geschlossen werden, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.
Der Makler kann dann im Auftrag des Kunden den Schriftwechsel
mit den Versicherern führen, Policen kündigen und
neue Verträge abschließen. Er kümmert sich
um die Schadensregulierung und leitet oft auch die Prämien
vom Kunden an den Versicherer weiter. Wichtig - Immer
nach Absprache mit dem Kunden!
4. Unsere Dokumentation
Versicherungsvermittler sind seit 2008 zur Dokumentation und
Beratung in Textform verpflichtet. Unsere Dokumentation erfüllt
nicht nur die Mindestkriterien, sondern bildet den gesamten
Beratungsverlauf ab. Dies hat für Sie den Vorteil, dass
Ihre Entscheidungsfindung jederzeit nachvollzogen werden kann.
5. Beratungsverlauf
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Erstes Gespräch - Aufnahme
Wünsche und Ziele, Risikobereitschaft und Risikofähigkeit
Bestandsaufnahme (Lebenssituation, Vermögens- und Einkommensstruktur)
Individuelle Bedarfsermittlung
Maklerauftrag
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Zweites Gespräch – Planung
Persönliche Finanzstrategie mit konkreten Schritten und
konkreten Empfehlungen.
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Drittes Gespräch – Realisierung
Abstimmung und Festlegung der konkreten Schritte und Umsetzung.
Dokumentation
Erfolgskontrolle
Regelmäßige Abstimmung bezüglich persönlicher
und gesetzlicher Änderungen sowie kapitalmarktbedingter
Änderungen und Optimierungsansätze.

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